Die Behebung von Problemen beim Online-Banking unter alleiniger Nutzung des Telefons gestaltet sich oft als schwierig und zeitaufwendig. Mit dem TeamViewer können wir Sie via Internet-Verbindung direkt auf Ihrem eigenen PC zuhause oder im Büro unterstützen. Der TeamViewer überträgt die Bildschirmansicht Ihres Computers zu uns in die Bank.
Fernwartung
Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt bei der Lösung Ihres Problems!
So funktioniert es
Schließen Sie alle Anwendungen die uns nicht angezeigt werden sollen. Nach dem Starten der Downloaddatei teilen Sie uns die von TeamViewer angezeigte PartnerID mit. Dadurch ermöglichen Sie uns einen Blick auf Ihren Bildschirm.
Mit dem Aufruf des Programms über "TeamViewer" gestatten Sie der Raiffeisenbank im Nürnberger Land eG, sich auf Ihren Computer aufzuschalten. Sie erlauben unserem Team der Zahlungsverkehrsberatung die Fernsteuerung Ihres Computers inklusive der Möglichkeit der Datenveränderung.
Bitte starten Sie TeamViewer nur nach telefonischer Aufforderung durch ein Mitglied unseres Teams der Zahlungsverkehrsberatung.
Nutzungsbedingungen
Vor dem Download des TeamViewer müssen Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen anerkennen. Bitte lesen Sie diese vor der Nutzung von "TeamViewer" ausführlich durch.
Nutzungsvereinbarung
§1 Gegenstand der Fernwartung
Die Bank erbringt ergänzend zu telefonischen Beratungsleistungen zu ihren Online-Produkten auch Fernwartungsleistungen anhand entsprechender Fernwartungssoftware.
Hierzu stellt die Bank eine Fernwartungssoftware zur Verfügung. Die Fernwartungsleistungen beschränken sich ausschließlich auf die von der Bank überlassenen Softwareprodukte wie VR-NetWorld Software oder Profi Cash (nachfolgend Vertragssoftware genannt). Die Wartung von Hardware sowie fremder Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte werden durch die Fernwartung nicht berührt. Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der Fernwartung aufgezeichnet und für Beweiszwecke archiviert wird.
Die Bank nimmt eine Analyse der Fehlersituation von Ablaufstörungen in der Anwendung vor und sucht nach möglichen technischen Fehlerursachen in der Anwendung. Hierzu hat der Kunde die Bank über Fehler an der Vertragssoftware zu informieren.
§2 Art und Umfang der Leistung
Die Bank erbringt nachfolgende Leistungen in Bezug auf die genannte Zahlungsverkehrssoftware:
- Installation der Software im Rahmen eines Update-Services
- Konfiguration der Software
- Einweisung des Kunden in die Nutzung der Software
- Im Bedarfsfall Betreuung des Kunden bei der Nutzung der Software, Analyse von Fehlern
Nach Durchführung der Fernwartung werden folgende Angaben durch die Bank festgehalten:
- Tag und Stunde der Beratungsleistung
- Dauer der Fernwartung
- Art der Beratungsleistung
- Beschreibung der Störung
- Aufzeichnung der Fernwartung als solche
Die Leistungserbringung erfolgt nur während der üblichen Geschäftszeiten.
§3 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat evtl. Fehler bzw. Anwendungsprobleme der Bank so genau wie möglich zu beschreiben. Bei der Fehlerbeseitigung hält er sich an die Handlungsanweisungen bzw. Empfehlungen der Bank.
Der Kunde hat seine Datenbestände und EDV-Anlagen durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie zum Beispiel Virenscanner, Firewalls und Passwortschutz ausreichend zu schützen. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung in angebrachter Form. Diese Sicherung muss auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten garantieren. Es wird durch den Kunden immer nur die aktuelle lizenzierte Version der Vertragssoftware verwendet.
Erfährt die Bank im Laufe der Fernwartung sicherheits-relevante Kennwörter, hat der Kunde diese sofort nach Beendigung der Fernwartung zu ändern.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahme zu treffen, die das Feststellen der Fehler und ihrer Ursache erleichtern und Wiederholungsabläufe abkürzen. Der Kunde hat die nötigen Informationen zur Installation und Konfiguration der Software zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat die verkehrsüblichen Telekommunikationsvorrichtungen vorzuhalten.
§5 Hardware-Komponente
Wartungs- bzw. Instandsetzungsleistungen an Hardwarevorrichtungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§6 Haftung / Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Abweichungen:
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde selbst Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt. Die Bank haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bank, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Übernahme von Garantien bleiben unberührt. Die Bank haftet darüber hinaus unbegrenzt für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine über den vorhersehbaren typischen Schaden hinausgehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
Die Bank haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass sie deren Vernichtung schuldhaft verursacht hat. Es gehört zu Obliegenheiten des Kunden, sicherzustellen, dass Daten mindestens kalendertäglich durch Sicherungskopien gesichert werden. Für Datenverlust, der wegen der Obliegenheitsverletzung zu Datensicherheit eingetreten ist, haftet die Bank nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§7 Datenschutz, Geheimhaltung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erfolgt. Die Fernwartung erfolgt als Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 11 BDSG. Der Kunde ist selbst für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung verantwortlich.
Die mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter der Bank sind zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet. Über die Konsequenzen einer Verletzung der Datenschutzvorschriften wurden Sie schriftlich belehrt.
Die Bank Verpflichtet sich, die bei der Wartungsmaßnahme erhaltenen personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald diese für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Hiervon ist die oben vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme ausgenommen.
§8 Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann zum jeweiligen Monatsende von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§9 Einsatz aktueller Software
Die Bank verpflichtet sich, ihre Leistungen bezogen auf die jeweils aktuelle Version der Vertragssoftware zu erbringen.
§10 Behinderung oder Unterbrechung der Leistung
Die Bank haftet nicht für Leistungsstörungen infolge Arbeitskampfes, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer für die Bank unabwendbarer Umstände. Dies gilt entsprechend für die vertraglichen Leistungen des Kunden.
§11 Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die dem Gewollten entspricht.
§12 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
Download der Software
Durch Download und Starten der Software erkläre ich, dass mir die Vorgehensweise von TeamViewer bewusst ist und ich damit einverstanden bin, eine Verbindung zu einem Teammitglieder der Zahlungsverkehrsberatung der Raiffeisenbank im Nürnberger Land eG herzustellen.