- Was Sie jetzt wissen müssen
- Hintergrundinformationen
- Informationen zum BGH-Urteil
- Preisanpassung Girokonten und Depotmodelle
Wir bitten Sie um Ihre aktive Zustimmung
Was Sie jetzt wissen müssen
Wir möchten heute und auch zukünftig Ihr Partner für Finanzthemen sein. Um unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit fortsetzen zu können, macht es ein Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch erforderlich, dass Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) explizit zustimmen. Eine alleinige Information durch uns, so wie in den letzten Jahrzehnten praktiziert, reicht dafür leider nicht mehr aus.
Hintergrundinfos
Wie sind die Banken vor dem BGH-Urteil vorgegangen?
Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten "Zustimmungsfiktion" galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben.
Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?
Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.
Was müssen Sie jetzt tun?
Bitte erteilen Sie uns Ihr Einverständnis!
Mit unserem Anschreiben haben wir Sie darüber informiert, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofs erforderlich macht, dass Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) explizit zustimmen.
Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung entstanden sind, wurden bis zuletzt nicht in voller Höhe an die Kunden weitergegeben. Im Kontext weiter steigender Kosten haben wir uns daher entschieden, unsere Preise anzupassen.
In unserer digitalen Kundenstrecke finden Sie auch unsere geänderten Preise für Girokonten und Depotmodelle sowie die Möglichkeit, sich für eine unserer attraktiven Modellvarianten zu entscheiden.
Antworten auf Ihre Fragen
Ab dem 12. November 2022 schicken wir Ihnen die benötigten Zustimmungsunterlagen per Post zu. Bitte führen Sie zeitnah nach Erhalt der Aufforderungen die Zustimmung über die beschriebene Onlinestrecke durch. Alternativ können Sie auch in Ihrer Filiale vor Ort Ihre Zustimmung geben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 09128/401-444 zur Verfügung.
Eine Bitte:
Es wäre schön, wenn Sie bei den Besuch in einer unserer Filialen, Ihr Anschreiben mit den Zugangsdaten mitbringen würden.
Für eine weitere Zusammenarbeit muss grundsätzlich jeder Kunde den neuen AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zustimmen. Zusätzlich nehmen wir Anpassungen bei unseren Girokonto- und Depotmodellen vor.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Schonung der Umweltressourcen zunächst auf einen papierhaften Versand der weit über 100 Seiten verzichtet haben und Ihnen alle relevanten Dokumente digital zur Verfügung stellen. Sollten Sie dennoch ein ausgedrucktes Exemplar wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir die Zustimmung bereits in der digitalen Kundenstrecke mit integriert.
Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind ist die alleinige Zustimmung ausreichend.
Die Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) müssen Sie uns pro Kundennummer geben. Unter Umständen erhalten Sie daher mehrere Anschreiben mit jeweils der zugehörigen Nutzerkennung bzw. der Zustimmungs-ID.
Bitte verwahren Sie daher immer alle Schreiben zu diesem Thema von uns auf, damit Sie für jedes Schreiben die erforderliche Zustimmung durchführen können.
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen. Ansonsten ist eine Zusammenarbeit in Zukunft leider nicht mehr möglich.
Sie haben weitere Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 09128/401-444 zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an Ihren persönlichen Berater wenden.